Definition: Finanzhilfen, die den in einem Basisrechtsakt gena...

Kategorie: Allgemeines Konzept

Diese Finanzhilfen werden für Arbeiten gewährt, die vom "Europäischen Statistischen System" durchzuführen sind. Nach den Bestimmungen und Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken können bestimmte statistische Arbeiten von Rechts wegen oder de facto ausschließlich von den nationalen statistischen Ämtern und den sonstigen Stellen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken zuständig sind, ausgeführt werden.
Quelle:
Eurostat, " Finanzhilfeprogramm 2006 von Eurostat", Maßnahmen, die im Laufe des Jahres 2006 für die Gewährung einer Finanzhilfe von Eurostat in Frage kommen, verabschiedet am 22. Dezember 2005, Luxembourg
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