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Definition: Gemeinschaftsflughafen
Kategorie: Luftverkehr
Ein abgegrenztes Gebiet auf dem Land oder einem Gewässer in einem Mitgliedstaat, das den Bestimmungen des Vertrages unterliegt, entweder ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und die Bewegungen von Luftfahrzeugen am Boden bestimmt ist und gewerblichen Luftverkehrsdiensten offen steht.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der Kommission vom 31. Juli 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr und zur Änderung der Anhänge I und II der genannten Verordnung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1358/2003 der Kommission vom 31. Juli 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 437/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung der Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post im Luftverkehr und zur Änderung der Anhänge I und II der genannten Verordnung
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