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Definition: Unfall mit schwer Verletzten
Kategorie: Eisenbahnverkehr
Der Ausdruck "Unfall mit schwer Verletzten" bezeichnet einen Unfall, in den mindestens ein in Bewegung befindliches Eisenbahnfahrzeug verwickelt ist und bei dem mindestens eine Person schwer verletzt oder getötet wird. Unfälle in Werkstätten, Vorratslagern und Betriebswerken sind ausgenommen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
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