Definition: Selbstmord

Kategorie: Eisenbahnverkehr

Der Ausdruck "Selbstmord" bezeichnet eine Handlung vorsätzlicher Selbstverletzung mit Todesfolge, wie von der zuständigen nationalen Behörde registriert und klassifiziert.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
Erstellt:
Letztes Update: