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Definition: Selbstmordversuch
Kategorie: Eisenbahnverkehr
Der Ausdruck "Selbstmordversuch" bezeichnet eine Handlung vorsätzlicher Selbstverletzung, die zwar eine erhebliche Verletzung zur Folge hat, jedoch nicht zum Tod führt, wie von der zuständigen nationalen Behörde registriert und klassifiziert.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
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