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Definition: Umsatzindex
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Ziel des Umsatzindex ist es, die Entwicklung des Marktes für Waren und Dienstleistungen aufzuzeigen. Der Umsatz (1) umfasst die von der Beobachtungseinheit während des Bezugszeitraums insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen. Außerdem beinhaltet der Umsatz alle Nebenkosten (Transport, Verpackung usw.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Nicht im Umsatz enthalten sind die Mehrwertsteuer und sonstige, in ähnlicher Weise absetzbare, direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern sowie alle Steuern und Abgaben, die auf die von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti sowie der Wert der zurückgegebenen Verpackung sind abzuziehen. Preisnachlässe, Rabatte und Bonusbeträge, die den Kunden später eingeräumt werden, z. B. am Jahresende, werden nicht berücksichtigt. Erträge, die im Rahmen der Rechnungslegung als sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge eingestuft sind, zählen nicht als Umsatz. Nach dieser Definition sind im Allgemeinen folgende Positionen eingeschlossen: - Verkauf der hergestellten Produkte, - Verkauf der von Subunternehmern hergestellten Produkte, - Verkauf von zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand gekauften Waren, - in Rechnung gestellte erbrachte Dienstleistungen, - Verkauf von Nebenprodukten, - in Rechnung gestellte Aufwendungen für Verpackung und Transport, - Dritten in Rechnung gestellte Arbeitsstunden für vergebene Lohnarbeiten, - in Rechnung gestellte Montage-, Installations- und Reparaturarbeiten, - in Rechnung gestellte Raten (Abschlagszahlungen), - in Rechnung gestellte Softwareentwicklung und Softwarelizenzen, - Verkauf von geliefertem elektrischen Strom, Gas, Wärme, Dampf und Wasser, - Verkauf von Abfällen und Schrott, - Gütersubventionen (2). Vorbehaltlich der Behandlung der als "sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge" eingestuften Erträge in der betrieblichen Rechnungslegung (3) sind folgende Komponenten im Allgemeinen vom Umsatz ausgeschlossen: - Mehrwertsteuer und sonstige, in ähnlicher Weise absetzbare, direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern sowie alle Steuern und Abgaben, die auf die von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden, - Provisionen, - Miet- und Pachteinnahmen, - Mieteinnahmen für eigene, von Dritten genutzte Produktionsanlagen und Maschinen, - Mieteinnahmen aus betriebseigenen Wohnungen, - Einnahmen aus Lizenzen, - Einnahmen aus Gemeinschaftseinrichtungen für die Belegschaft (z. B. Kantine), - Lieferung von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Beobachtungseinheit, - Verkauf von eigenen Grundstücken und von Anlagevermögen, - Verkauf oder Vermietung eigener Grundstücke, - Verkauf von Aktien, - Zins- und Dividendeneinkünfte, - sonstige außerordentliche Erträge. Die oben genannten Komponenten können einbezogen werden, wenn sie zur Umsatzerwirtschaftung im Haupttätigkeitsbereich der Beobachtungseinheit beitragen. Anmerkungen (1) Die Ausdrücke "Umsatz" und "Absatz" werden im Zusammenhang mit der Konjunkturstatistik oft als Synonyme verwendet. (2) Wenn Gütersubventionen schwer messbar sind, können sie bei der Berechnung der die zeitliche Entwicklung abbildenden Indizes unberücksichtigt bleiben. (3) Zur Bestimmung dessen, was ein- oder auszuschließen ist, sollten die nationalen Rechnungslegungsvorschriften herangezogen werden.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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