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Definition: Investmentfonds
Kategorie: EZB-Terminologie
Definition 1 (Leitlinie der EZB zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- und Bankenstatistik): Investmentfonds sind organisierte finanzielle Einrichtungen mit dem Zweck, die finanziellen Mittel von Anlegern zu bündeln, um finanzielle oder nichtfinanzielle Vermögenswerte zu erwerben. Zu den als SFI klassifizierten Investmentfonds zählen alle Arten von Investmentfonds außer solchen, die im MFI-Sektor enthalten sind. Investmentfonds können unterschiedliche rechtliche Gestaltungsformen aufweisen (Vertragstyp, Gesellschaftstyp und "unit trusts"-Typ) und können offen oder geschlossen sein. Weiterhin können sie entweder als Einzelfonds oder als Dachfonds (mehrfach untergliederter Fond, der verschiedene Unterfonds enthält) gegründet werden. Definition 2 (Verordnung der EZB über die Statistik über Aktiva und Passiva von Investmentfonds): Unter "Investmentfonds" versteht man die Einrichtung, die: a) in finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte im Sinne des Anhangs II investiert, soweit ihr Ziel in der Investition von der Öffentlichkeit beschaffter Gelder besteht, und b) nach Gemeinschaftsrecht oder nationalem Recht errichtet ist: i) Vertragsform (gemeinsamer, von einer Verwaltungsgesellschaft verwalteter Fonds); ii) die Form des Trust ("unit trust"); iii) Gesellschaftsform (Investmentgesellschaft) oder iv) alle anderen ähnlichen Mechanismen. Folgendes ist in der Begriffsbestimmung des Investmentfonds enthalten: a) Einrichtungen, deren Anteile auf Verlangen der Anteilsinhaber direkt oder indirekt aus den Vermögenswerten der Einrichtung zurückgekauft oder getilgt werden, und b) Einrichtungen, die eine festgelegte Anzahl von begebenen Aktien haben und dessen Aktionäre bestehende Aktien kaufen oder verkaufen müssen, wenn sie dem Fonds beitreten oder diesen verlassen. Folgendes ist in der Begriffsbestimmung des Investmentfonds nicht enthalten: a) Pensionskassen im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe a und Anhang B zur Verordnung (EG) Nr. 2533/98 und b) Geldmarktfonds im Sinne des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 2423/2001 der Europäischen Zentralbank vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2001/13).
Quelle:
Europäische Union, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. Februar 2005 zur Änderung der Leitlinie EZB/2003/2 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- und Bankenstatistik (EZB/2005/4)
Europäische Union, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. Februar 2005 zur Änderung der Leitlinie EZB/2003/2 über bestimmte statistische Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die von den nationalen Zentralbanken anzuwendenden Verfahren zur Meldung statistischer Daten im Bereich der Geld- und Bankenstatistik (EZB/2005/4)
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