Definition: Wirksamkeit einer Sicherung

Kategorie: Internationale Rechnungslegungsstandards

Die Wirksamkeit einer Sicherung bezeichnet den Grad, mit dem die einem gesicherten Risiko zurechenbaren Änderungen des beizulegenden Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts durch Änderungen des beizulegenden Zeitwertes oder der Cashflows des Sicherungsinstruments kompensiert.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2086/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Hinblick auf die Einführng von IAS 39
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