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Definition: Nichtanerkennung einer Schuld
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Hierbei handelt es sich um die einseitige Aufhebung einer Verbindlichkeit durch einen Schuldner.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.4
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.4
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