Definition: Staatsangehörigkeit

Kategorie: Wanderungsstatistik

Der Ausdruck "Staatsangehörigkeit" bezeichnet die besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Heimatstaat; sie wird durch Geburt oder durch Einbürgerung erworben, unabhängig davon, ob diese durch Erklärung, Einbürgerungsoption, Eheschließung oder auf einem anderen Weg gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erfolgt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_199/l_19920070731de00230029.pdf
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer
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