Definition: Neuansiedlung

Kategorie: Wanderungsstatistik

Der Ausdruck "Neuansiedlung" bezeichnet die Überstellung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen - aufgrund einer Bewertung ihrer Bedürfnisse nach internationalem Schutz und einer dauerhaften Lösung - in einen Mitgliedstaat, in dem sie sich mit einem sicheren Rechtsstatus aufhalten dürfen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer
Erstellt:
Letztes Update: