Definition: Antrag auf internationalen Schutz

Kategorie: Wanderungsstatistik

Der Ausdruck "Antrag auf internationalen Schutz" bezeichnet das Ersuchen eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen um Schutz durch einen Mitgliedstaat, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Antragsteller die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung des subsidiären Schutzstatus anstrebt, und wenn er nicht ausdrücklich um eine andere, gesondert zu beantragende Form des Schutzes außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie ersucht. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_304/l_30420040930de00120023.pdf
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes
Erstellt:
Letztes Update: