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Definition: Abschreibungen (als Teil der internen FuE-Aufwendu...
Kategorie: Forschung und Entwicklung
Der gesamte tatsächliche oder kalkulatorische Abschreibungsaufwand für Gebäude, Anlagen und Geräte sollte nicht in die Erfassung interner Aufwendungen einfließen. Dieses Vorgehen wird aus drei Gründen vorgeschlagen: Betrachtet man Abschreibungen (Rückstellungen zur Finanzierung zu ersetzender Anlagegegenstände) als Teil der laufenden Ausgaben, würde der Einschluss von Investitionsausgaben zur Doppelzählung führen. Aufgrund der unterschiedlichen Steuergesetze sind die tatsächlich für Abschreibungszwecke rückgestellten Beträge für internationale Vergleiche unbrauchbar. Im Sektor Staat gibt es gewöhnlich keine Abschreibungsrückstellungen für Sachanlagen. Infolgedessen können selbst innerhalb eines Landes keine intersektoralen Vergleiche angestellt werden, wenn Abschreibungsrückstellungen nicht ausgenommen werden, und Aggregate für eine nationale Datenreihe können nicht erstellt werden, wenn die Gesamtsummen der Sektoren keine Vergleichsbasis haben.
Quelle:
Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch, 1993, § 354
Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten, Frascati-Handbuch, 1993, § 354
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