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Definition: Unternehmensregister
Kategorie: Unternehmensregister
Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Rates schafft einen gemeinsamen Rahmen für den Aufbau von Unternehmensregistern für statistische Zwecke in der Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten erstellen für statistische Zwecke ein oder mehrere harmonisierte Register als Hilfsmittel für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen, als Informationsquelle für die statistische Analyse der Unternehmenspopulation und ihrer Demografie, für die Verwendung administrativer Daten und für die Identifizierung und den Aufbau statistischer Einheiten. Das Register erfasst Folgendes: a) alle Unternehmen, die eine zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) beitragende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und ihre örtlichen Einheiten, b) die rechtlichen Einheiten, aus denen diese Unternehmen bestehen, c) Rumpfunternehmensgruppen und multinationale Unternehmensgruppen und d) rein gebietsansässige Unternehmensgruppen.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates
Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates
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