Definition: Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Di...

Kategorie: ESVG 1995

Bei einem Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition ist, handelt es sich um ein Unternehmen mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei dem ein ausländischer Investor mindestens 10 Prozent der Stammaktien oder der Stimmrechte eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit oder einen vergleichbaren Anteil an einem Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Unternehmen, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind, umfassen Tochterunternehmen (Anteil des Investors: mehr als 50 Prozent), verbundene Unternehmen, an denen der Investor zu höchstens 50 Prozent beteiligt ist, und Zweigniederlassungen (Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die sich vollständig oder teilweise im Besitz des Investors befinden), an denen der Investor direkt oder indirekt beteiligt ist. Der Begriff "Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition ist", ist daher umfassender als der Begriff "ausländische Kapitalgesellschaft".
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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