Definition: Strukturelle Unternehmensstatistik

Kategorie: EU-Rechtsakt

Ziel der Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen in der Gemeinschaft.

Die Erstellung der strukturellen Unternehmensstatistik bezweckt insbesondere die Analyse

i) der Struktur und der Entwicklung der Tätigkeiten der Unternehmen,
ii) der eingesetzten Produktionsfaktoren sowie sonstiger Elemente zur Messung von Tätigkeit, Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
iii) der Entwicklung von Unternehmen und Märkten auf regionaler, nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene,
iv) der Unternehmenspolitik,
v) kleiner und mittlerer Unternehmen,
vi) spezifischer Unternehmensmerkmale im Zusammenhang mit besonderen Tätigkeitsgruppen.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik, Artikeln 1 und 2 (Amtsblatt der Europäischen Union L 14 vom 17.1.1997, Seite 1)
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