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Definition: Invaliditätsrente
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Regelmäßige Zahlung zur Sicherung des Einkommens von Personen, die das im Bezugssystem festgesetzte gesetzlichen/normale Rentenalter noch nicht erreicht haben und bei denen eine Invalidität vorliegt, aufgrund derer ihre Erwerbsfähigkeit über ein gesetzlich festgelegtes Mindestmaß hinaus beeinträchtigt ist. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt. Diese Definition wird auch im folgenden Dokument erwähnt: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen.
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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