Definition: Schuldenerlass (sonstige Sektoren)

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Wenn ein staatlicher Gläubiger aus einer Volkswirtschaft mit einem Schuldner aus einer anderen Volkswirtschaft formal - d. h. vertraglich - vereinbart, dem Schuldner seine ihm (d. h. dem Gläubiger) gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten ganz oder teilweise zu erlassen, wird der erlassene Betrag als Vermögenstransfer/-übertragung des Gläubigers an den Schuldner behandelt. In der Zahlungsbilanz erscheint somit eine Verringerung der Verbindlichkeiten und als Gegenbuchung der Transfer/die Übertragung. In gleicher Weise wird verfahren, wenn einer staatlichen Einheit ihre Verbindlichkeiten durch eine Vereinbarung mit einem Gläubiger in einer anderen Volkswirtschaft erlassen werden.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
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