Definition: Ausschüttungen

Kategorie: ESVG 1995

Ausschüttungen sind Vermögenseinkommen, das die Eigentümer von Aktien und anderen Beteiligungen als Gegenleistung dafür erhalten, daß sie Kapitalgesellschaften finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Beschaffung von Eigenkapital durch die Ausgabe von Beteiligungsscheinen (z.B. Aktien, GmbH-Anteile, Investmentzertifikate) ist eine Alternative zur Aufnahme von Fremdmitteln. Anders als mit Fremdkapital ist mit Eigenkapital jedoch keine in monetärer Hinsicht feste Verbindlichkeit verbunden, und die Anteilsinhaber einer Kapitalgesellschaft haben kein Anrecht auf ein festes oder im voraus festgelegtes Einkommen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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