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Definition: Girokonto
Kategorie: EU-SILC
Girokonto, das Möglichkeiten zur Handhabung täglicher Geldgeschäfte bietet, wie verschiedene flexible Zahlungsmöglichkeiten, mit denen die Kunden Geld an andere übertragen können. Zu den für Girokonten typischen Dienstleistungen gehören Scheckheft, Daueraufträge, Lastschriftverfahren und Zahlung mit der Debitkarte. Ein Girokonto ist kein Sparkonto, für das die genannten Leistungen nicht verfügbar sind.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 215/2007 der Kommission vom 28. Februar 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 215/2007 der Kommission vom 28. Februar 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung
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