Definition: Gesetzliche Rentenalter

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Das gesetzliche Rentenalter für den Bezug von Altersrente ist das gesetzlich oder vertraglich festgesetzte Alter, in dem altersbezogene Leistungen fällig werden. Dieses Alter kann zwischen den einzelnen Ländern und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie je nach Wirtschaftszweig, Beruf, Geschlecht usw. unterschiedlich ausfallen.

Wenn kein gesetzliches Rentenalter festgelegt ist, ist ein normales Rentenalter zu verwenden, bei dem es sich um das Rentenalter handelt, das von dem System vorgesehen ist, das die Rente an den Leistungsempfänger zahlt.

Diese Definition wird in Fassungen 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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