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Definition: Inlandsumsatz und Auslandsumsatz (Indizes)
Kategorie: Konjunktur-Statistik
Definition von 2006 Die Ziele und Merkmale der Indizes für die Variable 120 (Umsatz) gelten auch für die Indizes für die Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsumsatz. Die Indizes für den Inlands- und den Auslandsumsatz machen es erforderlich, dass der Umsatz entsprechend dem ersten Bestimmungsort des Produkts auf der Grundlage des Eigentümerwechsels aufgegliedert wird (wobei es nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein physischer Warentransport über die Grenze stattfindet). Für den Bestimmungsort ist der Sitz des jeweiligen Partners maßgeblich, der die Waren und Dienstleistungen gekauft hat. Der Inlandsmarkt definiert sich dadurch, dass die jeweiligen Partner ihren Sitz auf demselben Hoheitsgebiet haben, auf dem sich auch die Beobachtungseinheit befindet. Der Auslandsumsatz wird weiter untergliedert in Umsatz der Versendungen in Länder der Eurozone (122z) und sonstigen Auslandsumsatz (122x).
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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