Definition: Öffentliche Verkehrsmittel

Kategorie: Tourismus

Beherbergung in öffentlichen Beförderungsmitteln mit Schlafgelegenheit, wobei keine Trennung vom Beförderungspreis möglich ist. Dies betrifft hauptsächlich Eisenbahnzüge, Schiffe und Boote.
Quelle:
Europäische Union, Entscheidung Nr. 1999/34/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 95/57/EG des Rates über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus
Erstellt:
Letztes Update: