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Zollgebühren, Zollkosten und Zollsteuern - Einfuhrumsatzsteuer
Günstig im Ausland einkaufen? Haben Sie auch die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer gedacht? Ab wann muss man die bezahlen und was kostet das?
Wichtig: Sie zahlen für die Einfuhr von Waren nur Steuern, wenn diese nicht aus der EU kommen. D.h., wenn Sie aus z.B. Griechenland importieren, haben sie keine Zölle zu bezahlen. Wenn Sie aus den USA zB. importieren, müssen Sie Zölle zahlen.
Zollgebühren berechnen:
( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * EinfuhrumsatzsteuerWarenwert: bis zu EUR 22
Diese Regel ist entfallen. Seit dem Wegfall dieser Schwelle zum 1.7. 2022 ist die Abgabe elektronischer Einfuhrzollanmeldungen nunmehr für alle Waren Pflicht.Warenwert: über EUR 22 bis EUR 150
Sollte der Warenwert EUR 22 übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von EUR 150 ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei.Als „Waren mit geringem Wert“ [...] gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung EUR 150 nicht übersteigt.
Warenwert: über EUR 150
Übersteigt der Warenwert EUR 150, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.Mehrwertsteuer
Bei der Einfuhr von Waren wird die derzeit gültige MwSt. auf den Gesamtkaufpreis erhoben. Dabei werden die Versand,-/Versicherungskosten zum Warenwert hinzu gerechnet, wenn die Wertgrenze von EUR 22 überschritten ist. Der sogenannte Transaktionspreis einer Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der zur Berechnung der Einfuhrabgaben zugrunde gelegt wird. Allerdings wird nicht zu jeder ZTN die gleiche Umsatzsteuer erhoben, eine Liste dazu finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.htmlVersandkosten Ausnahme
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Versandkosten nicht hinzuzurechnen, sofern diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22 / CN23 / C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet wurden.[...] keinen Anlaß zur Berichtigung des angemeldeten Werts bei der Bewertung von Waren, deren Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen.