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Embargo- und Sanktionslisten - eine Übersicht
Embargos bzw. Sanktionen sind Verbote, bestimmte Waren an Länder, Personen oder Organisationen auszuführen. Finde Sie hier die Übersicht.
Embargos bzw. Sanktionen sind ein Verbot, bestimmte Waren an Länder- oder Personen/Organisationen auszuführen. Embargolisten können beispielsweise umfassen:
Darüber hinaus aber auch:
- Rohstoffe, Chemikalien, Drogenausgangsstoffe
- Dual-Use Güter, Waffen
- Technologie
- Luxusgüter
Darüber hinaus aber auch:
- Zahlungen/Finanztransaktionen/Investitionen
- Dienstleistungen
Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen
Grundlage der verschiedenen Sanktionslisten ist zumeist die UN-Sanktionsliste. Darüber hinaus ergänzen einzelne Länder die Liste um weitere Einträge.- United Nations (Consolidated Sanctions List)
- Europäische Union (Consolidated list of sanctions)
- Deutschland (Finanz Sanktionsliste)
- Großbritannien und Nordirland (HM Treasury)
- Schweiz (SECO)
- USA ( Checkliste, Specially Designated Nationals, Debarred Parties for Arms Exports)
- USA (Unverified List)
- Weltbank (Ineligible Firms & Individuals)
Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen - nicht-öffentliche Listen
Verschiedene Regierungen bieten exportorientierten Unternehmen Listen an, die vor sogenannten "Beschaffern" warnen soll. Diese Listen sind nicht-öffentlich und sollten in keinem Fall öffentlich zugänglich gemacht werden.- Deutschland (Frühwarnschreiben)
- Großbritannien (UK-PC, BERR)
- JAPAN (MITI)
Güterlisten (Dual-Use, Waffen, etc)
Um das friedliche Zusammenleben der Völker zu garantieren, ist eine Regulation des Handels von Waffen oder zur Waffenherstellung geeigneten Gütern unerläßlich.- International (Wassenaar, Nuclear Suppliers, Australische Gruppe, Missile Technology)
- Deutschland (Ausfuhrliste)
- USA (Commerce Control List)
Länderbezogene Embargos
Ein PDF mit aktuelle Embargos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle:
↗ Länderbezogenen Embargos
Weitere Informationen zu den Ländern und Ansprechpartner bzw Embargomaßnahmen finden auf den Seiten des Zolls:
↗ Embargomaßnahmen
↗ Länderbezogenen Embargos
Weitere Informationen zu den Ländern und Ansprechpartner bzw Embargomaßnahmen finden auf den Seiten des Zolls:
↗ Embargomaßnahmen
Wer muss prüfen?
Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen sind strafbar, jedes Unternehmen muss diese Regelungen umsetzen.
(siehe auch Außenwirtschaftsgesetz)
Da die USA Ihre Bestimmungen extraterritorial auslegt, könnten von der US-Regierung auch Strafen gegen Nicht-US Bürger ausgesprochen werden.
(siehe auch Außenwirtschaftsgesetz)
Da die USA Ihre Bestimmungen extraterritorial auslegt, könnten von der US-Regierung auch Strafen gegen Nicht-US Bürger ausgesprochen werden.
Frühwarnlisten
Eine zusätzliche Empfänger-Prüfung über die nicht-öffentlichen "Frühwarnschreiben" des BMWi sind ebenfalls zu empfehlen (via Ihrer zuständigen IHK).