Embargo- und Sanktionslisten - eine Übersicht

Embargos bzw. Sanktionen sind Verbote, bestimmte Waren an Länder, Personen oder Organisationen auszuführen. Finde Sie hier die Übersicht.

Embargos bzw. Sanktionen sind ein Verbot, bestimmte Waren an Länder- oder Personen/Organisationen auszuführen. Embargolisten können beispielsweise umfassen:
  • Rohstoffe, Chemikalien, Drogenausgangsstoffe
  • Dual-Use Güter, Waffen
  • Technologie
  • Luxusgüter

Darüber hinaus aber auch:
  • Zahlungen/Finanztransaktionen/Investitionen
  • Dienstleistungen

Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen

Grundlage der verschiedenen Sanktionslisten ist zumeist die UN-Sanktionsliste. Darüber hinaus ergänzen einzelne Länder die Liste um weitere Einträge.

Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen - nicht-öffentliche Listen

Verschiedene Regierungen bieten exportorientierten Unternehmen Listen an, die vor sogenannten "Beschaffern" warnen soll. Diese Listen sind nicht-öffentlich und sollten in keinem Fall öffentlich zugänglich gemacht werden.
  • Deutschland (Frühwarnschreiben)
  • Großbritannien (UK-PC, BERR)
  • JAPAN (MITI)

Güterlisten (Dual-Use, Waffen, etc)

Um das friedliche Zusammenleben der Völker zu garantieren, ist eine Regulation des Handels von Waffen oder zur Waffenherstellung geeigneten Gütern unerläßlich.

Länderbezogene Embargos

Ein PDF mit aktuelle Embargos finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
↗ Länderbezogenen Embargos

Weitere Informationen zu den Ländern und Ansprechpartner bzw Embargomaßnahmen finden auf den Seiten des Zolls:
↗ Embargomaßnahmen

Wer muss prüfen?

Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen sind strafbar, jedes Unternehmen muss diese Regelungen umsetzen.
(siehe auch Außenwirtschaftsgesetz)

Da die USA Ihre Bestimmungen extraterritorial auslegt, könnten von der US-Regierung auch Strafen gegen Nicht-US Bürger ausgesprochen werden.

Frühwarnlisten

Eine zusätzliche Empfänger-Prüfung über die nicht-öffentlichen "Frühwarnschreiben" des BMWi sind ebenfalls zu empfehlen (via Ihrer zuständigen IHK).