Besancon Bureau (FR000460) - Öffnungszeiten, Kontakt

Besancon Bureau ➔ Details zu Öffnungszeiten und Zuständigkeiten, Adresse, Kontakt, Verkehrstypen und Aufgabenbereiche, Telefon und E-Mail.

Besancon Bureau FR000460

Zollamt Dienststellennummer: FR000460
Vorgesetzte Dienststelle: DR Besancon (FR853001)

Adresse:
Besancon Bureau
1 RUE SAINT CHRISTOPHE ZAC VALENTIN
25480 Ecole Valentin
Frankreich (FR)

Kontakt:

Saisonbetrieb:
01/01-31/12 (toute L'année)
Öffnungszeiten:
Monday - Friday: 08:00 - 12:00
Verkehrstypen:
  • Straße (R)
  • Flugzeug (AIR)
  • Seeschiff (P)
  • Eisenbahn (V)
  • nicht vorhanden (N/A)
Aufgabenbereiche:
  • zuständige Zollstelle im Abgangsstaat (CAU).
  • • COPIS Zollstelle (ZGR) (IPR)
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die vorübergehende Verwahrung von Waren (TST).
  • Zollstelle der Erfassung von Unterwegs-Ereignissen (INC).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung (SDE).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit (CGU).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf den Zahlungsaufschub (DPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung als Zugelassener Aussteller (ACP).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung als zugelassener Wieger von Bananen (AWB).
  • REX-Registrierung (RRG).
  • Abgangszollstelle (DEP).
  • Bestimmungszollstelle (DES).
  • Zuständige Behörde für das Suchverfahren (ENQ).
  • Erste oder nachfolgende Eingangszollstelle (ENT).
  • Verbrauchsteuern (EXC).
  • Ausfuhrzollstelle (EXP).
  • Ausgangszollstelle (EXT).
  • Zuständige Behörde für das Erhebungsverfahren (REC).
  • Überwachungszollstelle (SCO).
  • Zollstelle der Überführung in das Verfahren (PLA).
  • Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens (DIS).
  • Zollstelle für die Überlassung zum freien Verkehr (RFC).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung (CCL).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren (CWP).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Endverwendung (EUS).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung (IPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung (OPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die vorübergehende Einfuhr (TEA).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung zur Erstellung einer Zollanmeldung durch Eintrag von Daten in den Aufzeichnungen (EIR).
Latitude:
Longitude:
47.2766432
5.9714753

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