Lyon Energies Inter (FR004850) - Öffnungszeiten, Kontakt

Lyon Energies Inter ➔ Details zu Öffnungszeiten und Zuständigkeiten, Adresse, Kontakt, Verkehrstypen und Aufgabenbereiche, Telefon und E-Mail.

Lyon Energies Inter FR004850

Zollamt Dienststellennummer: FR004850
Vorgesetzte Dienststelle: DR Lyon (FR864001)

Adresse:
Lyon Energies Inter
11-13 RUE CURIE
69006 Lyon
Frankreich (FR)

Kontakt:
Telefon: 09 70 27 34 21
Fax: 04 78 90 27 35
E-Mail: lyon-energies@douane.finances.gouv.fr

Saisonbetrieb:
Öffnungszeiten:
Monday - Friday: 08:00 - 17:00
Verkehrstypen:
  • nicht vorhanden (N/A)
  • Straße (R)
  • Eisenbahn (V)
Aufgabenbereiche:
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung als Zugelassener Aussteller (ACP).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die vorübergehende Verwahrung von Waren (TST).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf den Zahlungsaufschub (DPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit (CGU).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung (SDE).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung als zugelassener Wieger von Bananen (AWB).
  • Verbrauchsteuern (EXC).
  • Ausfuhrzollstelle (EXP).
  • Ausgangszollstelle (EXT).
  • Zuständige Behörde für das Erhebungsverfahren (REC).
  • REX-Registrierung (RRG).
  • Überwachungszollstelle (SCO).
  • Zollstelle der Überführung in das Verfahren (PLA).
  • Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens (DIS).
  • Zollstelle für die Überlassung zum freien Verkehr (RFC).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung (CCL).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren (CWP).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die Endverwendung (EUS).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung (IPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung (OPO).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung in Bezug auf die vorübergehende Einfuhr (TEA).
  • Zuständige Zollstelle für die Erteilung einer Bewilligung zur Erstellung einer Zollanmeldung durch Eintrag von Daten in den Aufzeichnungen (EIR).
Latitude:
Longitude:
45.7693023
4.8593568

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