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Zolltarifnummer 410120 - Suchergebnisse (5)
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet, von <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen oder von <= 16 kg, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, frisch
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, nass gesalzen
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet oder <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen sind
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 16 kg, geäschert, gepickelt oder anders konserviert (ausg. frisch oder nass gesalzen, nur getrocknet oder trocken gesalzen, gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)