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Zolltarifnummer Kapitel 18 - Suchergebnisse (34)
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Kakaomasse, auch entfettet
Kakaomasse, auch entfettet
Kakaomasse, unentfettet
Kakaomasse, ganz oder teilweise entfettet
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von < 5 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 5 GHT, jedoch < 65 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 65 GHT, jedoch < 80 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 80 GHT
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 31 GHT oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 25 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 18 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg
Kakaoglasur in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT (ausg. Kakaopulver, Kakaoglasur sowie chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, gefüllt
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, ungefüllt
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver)
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von Pralinen, alkoholhaltig
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse in Form von Pralinen, auch gefüllt, nichtalkoholhaltig
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Pralinen)
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, ungefüllt (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Pralinen)
Zuckerwaren, kakaohaltig sowie entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
Brotaufstriche, kakaohaltig
Lebensmittelzubereitungen, kakaohaltig, zum Herstellen von Getränken
Lebensmittelzubereitungen, kakaohaltig, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. Schokolade, Pralinen und andere Schokoladenerzeugnisse, kakaohaltige Zuckerwaren, Brotaufstriche und Zubereitungen zum Herstellen von Getränken sowie Kakaopulver)