Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
-- Hinweis --
Das Jahr in dem Sie gesucht haben entspricht nicht dem aktuellen Jahr. Möglicherweise haben sich Nummern oder Inhalte verändert. Suche im aktuellem Jahr
Das Jahr in dem Sie gesucht haben entspricht nicht dem aktuellen Jahr. Möglicherweise haben sich Nummern oder Inhalte verändert. Suche im aktuellem Jahr
HS Code 48043158 - Kraftpapiere und Kraftpappen
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m², ungebleicht, mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von >= 80 GHT der Gesamtfasermenge (ausg. Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke; Kraftliner und Kraftsackpapier; Waren der Pos. 4802, 4803 oder 4808)
Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)
- Kartonagenrollen mit einer Breite von 40 cm und einer Grammatur von 85 g/m²
- Quadratische Bögen mit einer Seitenlänge von 40 cm und einer Höhe von 20 cm, mit einem Gewicht von 82 g/m²
- Rollen mit einer Breite von 45 cm, die eine gewebeähnliche Struktur aufweisen und einen Fasergehalt von 85 % haben
- Rechteckige Bögen mit einer Breite von 38 cm und einer Höhe von 25 cm, mit einer Grammatur von 88 g/m²
- Rollen mit einer Breite von 42 cm, die für die Verpackung von Gütern verwendbar sind und einen Fasergehalt von 80,5 % haben
- Quadratische Bögen mit einer Seitenlänge von 42 cm, die eine dichtere Faserstruktur aufweisen und eine Grammatur von 90 g/m² haben
- Rollen mit einer Breite von 50 cm, die für die Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet werden und einen Fasergehalt von 82 % haben
- Quadratische Bögen mit einer Seitenlänge von 40 cm und einer Höhe von 20 cm, mit einem Gewicht von 82 g/m²
- Rollen mit einer Breite von 45 cm, die eine gewebeähnliche Struktur aufweisen und einen Fasergehalt von 85 % haben
- Rechteckige Bögen mit einer Breite von 38 cm und einer Höhe von 25 cm, mit einer Grammatur von 88 g/m²
- Rollen mit einer Breite von 42 cm, die für die Verpackung von Gütern verwendbar sind und einen Fasergehalt von 80,5 % haben
- Quadratische Bögen mit einer Seitenlänge von 42 cm, die eine dichtere Faserstruktur aufweisen und eine Grammatur von 90 g/m² haben
- Rollen mit einer Breite von 50 cm, die für die Herstellung von Verpackungsmitteln verwendet werden und einen Fasergehalt von 82 % haben
Code Baumstruktur / Hierarchie
Sprache wechseln

-
4804
Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen Waren der Position 4802 oder 4803
Andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
480431
Ungebleicht
Mit einem Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff aus Nadelholz von 80 GHT oder mehr der Gesamtfasermenge
48043151
Isolierkraftpapier für elektrotechnische Zwecke
48043158
Andere
Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Kapitel 48
4 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 4804
4 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 480431
1 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 48043158
Änderungen dieser Zolltarifnummer
Änderungen zugunsten zu 48043158
2003:
48043110
➜
2004:
48043158
2003:
48043159
➜
2004:
48043158