HS Code 48103290 - Kraftpapier, gebleicht, >95% Holzfasern

Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen oder überzogen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von > 150 g/m² (ausg. mit Kaolin gestrichen oder überzogen; Papiere und Pappen zu grafischen Zwecken)

Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)

- Kraftpapierrollen mit 170 g/m², einseitig gestrichen mit Calciumcarbonat, für Verpackungszwecke
- Rechteckige Bögen aus Kraftpappe, 180 g/m², beidseitig überzogen mit Aluminiumoxid, für Tafelverpackungen
- Quadratische Bögen aus Kraftpapier, 160 g/m², einseitig gestrichen mit Siliciumdioxid, für Übersacks
- Rollenkraftpapier, 190 g/m², beidseitig überzogen mit Titandioxid, für Lebensmitteleinpackungen
- Rechteckige Bögen aus einheitlich gebleichtem Kraftpapier, 165 g/m², einseitig gestrichen mit Calciumsilikat, für Versandtüten

Code Baumstruktur / Hierarchie

    4810 Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe Kraftpapiere und -pappen, ausgenommen Papiere und Pappen von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden 481032 In der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von mehr als 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 48103210 Mit Kaolin gestrichen oder überzogen 48103290 Andere

Handelsbeschränkungen und Maßnahmen

Kapitel 48
4 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 4810
4 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 481032
2 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 48103290
-

Änderungen dieser Zolltarifnummer

Änderungen ausgehend von 48103290
2001: 48103290
2002: 48103290

Änderungen zugunsten zu 48103290
2001: 48103290
2002: 48103290
2001: 48234000
2002: 48103290
2001: 48239050
2002: 48103290
2001: 48239090
2002: 48103290