HS Code 05119190 - ungenießbare nichtlebende wassertiere

Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nichtlebende Fische, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere, ungenießbar (ausg. Abfälle von Fischen)

Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)

- Trockene, ungenießbare Seesterne (nicht essbar, keine Abfälle)
- Unbehandelte, tote Muscheln (keine Abfälle, ungenießbar)
- Getrocknete, ungenießbare Krebstiere (nicht zum Verzehr bestimmt)
- Konservierte, tote Seegurken (nicht essbar, keine Abfälle)
- Ungenießbare, tote Meeresschnecken (nicht zum Verzehr geeignet)
- Präparierte, ungenießbare Quallen (keine Abfälle)
- Nichtlebende, ungenießbare Tintenfische (nicht zum Verzehr bestimmt)

Code Baumstruktur / Hierarchie

    0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar Andere 051191 Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3 05119110 Abfälle von Fischen 05119190 Andere

Handelsbeschränkungen und Maßnahmen

Kapitel 05
25 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 0511
0 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 051191
3 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 05119190
2007-01-01
ERGA OMNES (1011)
Third country duty
Regulation 3115/94
2022-08-02
ERGA OMNES (1011)
Import control - IAS
Regulation 1203/22
2023-11-14
European Union (EU)
Veterinary control
Regulation 0632/21
2024-08-01
All third countries (1008)
Veterinary control
Regulation 0632/21