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Zolltarifnummer Position 1605 - Suchergebnisse (25)
krebstiere, weichtiere, wirbellose wassertiere
Hummer, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. nur geräuchert; Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder –soßen)
Krebstiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Krabben, Garnelen und Hummer)
Austern, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Kamm-Muscheln und Pilger-Muscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Miesmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Miesmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht, in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. nur geräuchert)
Miesmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. in luftdicht verschlossenen Behältnissen und nur geräuchert)
Tintenfische und Kalmare, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Seegurken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Seeigel, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Quallen, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Krebstiere, Weichtiere, Seegurken, Seeigel und Quallen)
Seeohren, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Schnecken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert und Meeresschnecken)
Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert, Austern, Kamm-Muscheln, Miesmuscheln, Tintenfische, Kalmare, Kraken, Seeohren, Schnecken sowie Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln)
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Krabben, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. geräuchert)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen Behältnissen)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen Behältnissen)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in luftdicht verschlossenen Behältnissen (ausg. geräuchert)
Hummer, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)
Hummerfleisch, gekocht, zum Herstellen von Hummerbutter, -pasten, -suppen oder -soßen
Kraken, zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. geräuchert)