Zolltarifnummer Position 2302 - Suchergebnisse (13)

kleie und rückstände, pellets
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais, Reis oder Weizen sowie mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
230230
Unterposition
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen (ausg. mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
230240
Unterposition
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais oder Weizen)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt (ausg. von Mais, Reis oder Weizen)
2302
Position
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten
230210
Unterposition
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT