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antiquitäten > 100 jahre
9706
Position
Antiquitäten, > 100 Jahre alt
Antiquitäten, mehr als 100 bis höchstens 250 Jahre alt
Kunstverglasungen (ausg. > 100 Jahre alt)
701690
Unterposition
Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergl. verstärkt, zu Bauzwecken (ausg. Verbundglas und Mehrschichtisolierverglasungen); Kunstverglasungen sowie vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten Schalen oder dergl. (ausg. Glaswürfel oder dergl. für Mosaike oder zu ähnl. Zierzwecken sowie Kunstverglasungen, > 100 Jahre alt)
Mosaike, mehr als 100 Jahre alt
Mosaike (ausg. mehr als 100 Jahre alt)
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, mehr als 100 Jahre alt (ausg. Mosaike)
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (ausg. mehr als 100 Jahre alt und Mosaike)
Gemälde z. B. Ölgemälde, Aquarelle und Pastelle sowie Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, mehr als 100 Jahre alt (ausg. technische Zeichnungen und dergleichen der Pos. 4906 und handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse)
Gemälde z. B. Ölgemälde, Aquarelle und Pastelle sowie Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen (ausg. mehr als 100 Jahre alt und technische Zeichnungen und dergleichen der Pos. 4906 sowie handbemalte oder handverzierte gewerbliche Erzeugnisse)
Wolfram-Halogen-Glühlampen für eine Spannung von > 100 V
Wolfram-Halogen-Glühlampen für eine Spannung von <= 100 V (ausg. von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art)
Reflektor-Glühlampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen)
Glühlampen für eine Spannung von > 100 V (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen, Lampen mit einer Leistung von <= 200 W sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen)
Glühlampen für eine Spannung von <= 100 V (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen sowie Lampen von der für Krafträder und andere Kraftfahrzeuge verwendeten Art)
853922
Unterposition
Glühlampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen)
Glühlampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen, Reflektorlampen sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen)
853929
Unterposition
Glühlampen, elektrisch (ausg. Wolram-Halogen-Glühlampen, Lampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen)
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, mehr als 100 Jahre alt
Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (ausg. mehr als 100 Jahre alt)
Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, mehr als 100 Jahre alt
Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (ausg. mehr als 100 Jahre alt)
schmuckwaren aus edelmetallen
7113
Position
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (ausg. > 100 Jahre alt)
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallplattierungen auf unedlen Metallen (ausg. > 100 Jahre alt)
Schmuckwaren und Teile davon, aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert (ausg. > 100 Jahre alt)
Schmuckwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen als Silber, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert (ausg. > 100 Jahre alt)
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art, mehr als 100 Jahre alt
Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art (ausg. mehr als 100 Jahre alt)
Butane-1,4-diol (ausg. mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT)
Butan-1,4-diol oder Tetramethylenglycol [1,4-Butandiol] mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT
Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure [Bernsteinsäure] mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT
Acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren sowie ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (ausg. Oxalsäure, Adipinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Malonsäure, ihre Salze und Ester, Maleinsäureanhydrid, anorganische oder organische Quecksilberverbindungen und Ethan-1,2-Dicarboxylsäure oder Butandisäure [Bernsteinsäure] mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von 100 GHT)
spiegel aus glas, gerahmt, rückspiegel
Spiegel aus Glas, ungerahmt (ausg. Rückspiegel für Fahrzeuge, optische Spiegel, optisch bearbeitet sowie Spiegel, > 100 Jahre alt)
Spiegel aus Glas, gerahmt (ausg. Rückspiegel für Fahrzeuge, optische Spiegel, optisch bearbeitet sowie Spiegel, > 100 Jahre alt)
7009
Position
Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschl. Rückspiegel (ausg. optische Spiegel, optisch bearbeitet sowie Spiegel, > 100 Jahre alt)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von mehr als 100 kg
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von 100 kg oder weniger
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ ohne Motor von 100 kg oder weniger
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schiffen für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, Schleppern der Unterpos. 89040010 und Kriegsschiffen der Unterpos. 89061000, neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. für Schiffe der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
520821
Unterposition
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht
Verbandmull aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht
520811
Unterposition
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, roh
Verbandmull aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, roh
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, gefärbt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, buntgewebt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, bedruckt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, roh (ausg. Verbandmull)
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 100 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht (ausg. Verbandmull)
520812
Unterposition
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 200 g/m², in Leinwandbindung, roh
520822
Unterposition
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 200 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht
520832
Unterposition
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 200 g/m², in Leinwandbindung, gefärbt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 200 g/m², in Leinwandbindung, buntgewebt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 200 g/m², in Leinwandbindung, bedruckt
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht, mit einer Breite von <= 165 cm
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, gebleicht, mit einer Breite von > 165 cm
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, roh, mit einer Breite von <= 165 cm
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, roh, mit einer Breite von > 165 cm
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, gefärbt, mit einer Breite von <= 165 cm
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 100 g/m² bis 130 g/m², in Leinwandbindung, gefärbt, mit einer Breite von > 165 cm
731420
Unterposition
Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus Eisen- oder Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm
Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus geripptem Eisen- oder Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm
Gitter und Geflechte, an den Kreuzungsstellen verschweißt, mit einer Maschengröße von >= 100 cm², aus Eisen- oder Stahldraht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm (ausg. aus geripptem Draht)
Gitter und Geflechte, aus Eisendraht oder Stahldraht, an den Kreuzungsstellen verschweißt, verzinkt (ausg. aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm und mit einer Maschengröße von >= 100 cm²)
Gitter und Geflechte, aus Eisendraht oder Stahldraht, an den Kreuzungsstellen verschweißt (ausg. aus Draht mit einer größten Querschnittsabmessung von >= 3 mm und mit einer Maschengröße von >= 100 cm² sowie verzinkte Gitter und Geflechte)
Wasserfahrzeuge, einschl. Rettungsfahrzeuge, mit einem Gewicht von <= 100 kg, a.n.g. (ausg. Ruderboote und andere Wasserfahrzeuge der Pos. 8901 bis 8905 sowie Wasserfahrzeuge zum Abwracken)
Wasserfahrzeuge, einschl. Rettungsfahrzeuge, mit einem Gewicht von > 100 kg (ausg. Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt, Kriegsschiffe, Ruderboote sowie andere Wasserfahrzeuge der Pos. 8901 bis 8905 sowie Wasserfahrzeuge zum Abwracken)
Radiokassettengeräte im Taschenformat "Abmessung <= 170 mm x 100 mm x 45 mm", mit eingebautem Verstärker, ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe Energiequelle betrieben werden können
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, konzentriert
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Apfelsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von > 20 und <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT oder ohne Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Mischungen von Säften aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol und ausg. Mischungen)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren-, Birnen- und Kirschsaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Saft aus Zitrus-, Passions-, Mango-, Mangostan-, Papaya-, Jackfrüchten, Guaven, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Sapotpflaumen, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Trauben‑, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft oder aus Zitrusfrucht- und Ananassaft sowie von Säften aus Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas)
Pflaumenmus und Pflaumenpaste, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von > 30 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, Zuckergehalt > 30 GHT (ausg. von Himbeeren, Erdbeeren, Kirschen und Zitrusfrüchten, Maronenpaste und Maronenmus, homogenisierte Zubereitungen der Unterpos. 200710 sowie Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit Gewicht des Inhalts > 100 kg, zur industriellen Verarbeitung)
taschenrechner, registrierkassen, frankiermaschinen
Rechenmaschinen, elektronisch, die ohne externe elektrische Stromquelle betrieben werden können und Geräte im Taschenformat " Abmessung <= 170 mm x 100 mm x 45 mm", mit Rechenfunktionen, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten
8470
Position
Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat "<= 170 mm x 100 mm x 45 mm" mit Rechenfunktionen, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnl. Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; Registrierkassen (ausg. Datenverarbeitungsmaschinen der Pos. 8471 sowie Verkaufsautomaten)
tapisserien, handgewebt und nadelarbeit
Tapisserien, handgewebt "Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnl.", und Tapisserien als Nadelarbeit "z.B. Petit Point-, Kreuzstich", auch konfektioniert (ausg. Kelim, Sumak, Karamanie und ähnl. Teppiche sowie Tapisserien mit einem Alter von > 100 Jahren)
Negativfarbfilme mit einer Breite von 75 mm bis 105 mm und einer Länge von 100 m oder mehr zum Herstellen von Sofortbildfilmen, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen)
Fotografische Filme "einschl. Sofortbildfilme", in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, mit einer Breite von <= 105 mm, für mehrfarbige Aufnahmen (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoffen sowie Negativfarbfilme mit einer Breite von 75 mm bis 105 mm und einer Länge von 100 m oder mehr zum Herstellen von Sofortbildfilmen)
Folien aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von 72 Mikrometer bis 79 Mikrometer, zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten, und Poly"ethylenterephthalat"folien, ungeschäumt, mit einer Dicke von 100 Mikrometer bis 150 Mikrometer, zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Poly"ethylenterephthalat", weder verstärkt noch geschichtet 'laminiert' oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, Dicke <= 0,35 mm (ausg. selbstklebend, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 sowie Folien aus Poly"ethylenterephthalat" mit einer Dicke von 72 bis 79 Mikrometer zum Herstellen von flexiblen Magnetplatten und Poly"ethylenterephthalat"folien mit einer Dicke von 100 bis 150 Mikrometer zum Herstellen von Fotopolymer-Hochdruckplatten)
instrumente zu vorführzwecken bestimmt
902300
Unterposition
Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt "z.B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen", nicht zu anderer Verwendung geeignet (ausg. Bodengeräte zur Flugausbildung der Pos. 8805, Sammlungsstücke der Pos. 9705 sowie Antiquitäten, > 100 Jahre alt [Pos. 9706])
Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt "z.B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen", nicht zu anderer Verwendung geeignet (ausg. Bodengeräte zur Flugausbildung der Pos. 8805, Sammlungsstücke der Pos. 9705, Antiquitäten > 100 Jahre alt der Pos. 9706 sowie von der für den Unterricht in Physik, Chemie oder Technik verwendeten Art)