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Zolltarifnummer Position 8408 - Suchergebnisse (42)
kolbenverbrennungsmotoren mit selbstzündung
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren" (ausg. Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Schienenfahrzeugen
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", gebraucht (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für die industrielle Montage von: Einachsschleppern der Unterpos. 870110, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8703, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8704, mit Motor mit einem Hubraum von < 2.500 cm³, und von Kraftfahrzeugen der Pos. 8705
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von <= 50 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern, mit einer Leistung von > 100 kW
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 1.000 kW bis 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienenoder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 1.000 kW bis 5.000 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 5.000 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 500 kW bis 1.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von <= 15 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren"
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", für den Antrieb von Wasserfahrzeugen, neu, mit einer Leistung von > 500 kW bis 1.000 kW (ausg. für Schiffe für die Seeschifffahrt der Pos. 8901 bis 8906, für Schlepper der Unterpos. 89040010 und für Kriegsschiffe der Unterpos. 89061000)