Definition: Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen de...

Kategorie: Allgemeines Konzept

Der Tatbestand des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften umfasst jede vorsätzliche oder leichtfertige Handlung oder Unterlassung, die gegen das anwendbare Recht verstösst und folgendes zum Ziel oder zum Ergebnis hat:

- eine Verminderung der Eigenmittel oder jeder anderen Einnahme der Gemeinschaft, oder
- die Erlangung, rechtswidrige Zurückbehaltung oder mißbräuchliche Verwendung von Mitteln zum Schaden der Gemeinschaften.

Der Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaften betrifft sowohl Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushaltsplans als auch alle anderen Einnahmen und Ausgaben, die von den Organen der Gemeinschaft oder in deren Auftrag verwaltet werden.

Tatbestandsmerkmale sind insbesondere:

- Herstellung, Bereitstellung, Verwendung oder Vorlage falscher, unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Angaben über Tatsachen, die für die Gewährung von Zuschüssen oder die Einziehung von Einnahmen erheblich sind;
- Verschweigen von Angaben über Änderungen der Voraussetzungen, die für die Gewährung eines Zuschusses oder die Einziehung einer Einnahme erheblich sind, gegenüber den zuständigen Stellen;
- mißbräuchliche Verwendung oder Verschwendung von Gemeinschaftsmitteln;
- wissentliche Verwendung von Beihilfen oder Zuschüssen, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder sonstiger Machenschaften gewährt wurden.
Quelle:
Europäische Union, Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. C 316 vom 27.11.1995
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