Definition: Vergnügungsschifffahrt

Kategorie: EU-Rechtsakt

Der Ausdruck "Vergnügungsschifffahrt" bezeichnet  die Nutzung von Wasserfahrzeugen zu sportlichen oder touristischen Zwecken.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
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