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Definition: Hauptanbaufläche
Kategorie: Stat. der pflanzlichen Erzeugung - EU Rechstakt
Der Ausdruck "Hauptanbaufläche" bezeichnet einer gegebenen Parzelle die Fläche der Parzelle, die im Laufe eines bestimmten Anbaujahres nur für eine Kultur genutzt wird und durch diese Nutzung eindeutig definiert ist.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
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