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Definition: Vergesellschaftete Kulturen
Kategorie: Stat. der pflanzlichen Erzeugung - EU Rechstakt
Der Ausdruck "Vergesellschaftete Kulturen" bezeichnet bezieht sich auf eine Vergesellschaftung von Kulturen, die gleichzeitig auf einer Parzelle landwirtschaftlicher Fläche angebaut werden. Die Anbaufläche wird dabei anteilsmäßig auf die Kulturen nach der von ihnen beanspruchten Bodenfläche aufgeteilt. Die Begriffe Haupt- und Nebenanbaufläche treffen in diesem Zusammenhang nicht zu.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
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