Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Mehrzweckkulturen
Kategorie: Stat. der pflanzlichen Erzeugung - EU Rechstakt
Der Ausdruck "Mehrzweckkulturen" bezeichnet, d. h. Kulturen, die mehr als einen Zweckhaben, gelten vereinbarungsgemäß bezüglich ihrer primären Verwendung als Hauptkultur und bezüglich ihrer zusätzlichen Verwendungen als Nebenkultur.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates
Erstellt:
Letztes Update: