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Definition: Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber
Kategorie: Arbeitsmarkt
Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber umfassen deren Zahlungen an Versicherungsträger (Sozialversicherung und andere mit speziellen Deckungsmitteln finanzierte Sicherungssysteme) zugunsten ihrer Arbeitnehmer. Diese Zahlungen umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen, die gewohnheitsmäßigen, die vertraglichen sowie die freiwilligen Beiträge zur Versicherung gegen soziale Risiken oder Bedürfnisse.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
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