Definition: Beschäftigung/Erwerbstätige

Kategorie: Sozialstatistik

Die Variablen zur Beschäftigung, d. h. zu den Erwerbstätigen, gehören zu den Hauptmerkmalsgruppen der strukturellen Unternehmensstatistik. Die beiden wichtigsten Variablen sind:

- die Zahl der Beschäftigten und

- die Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger.

Durch Messung der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder Umrechnung in Vollzeiteinheiten werden bisweilen komplexere Variablen berechnet. Darüber hinaus werden bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen erfaßt, etwa Teilzeitbeschäftigte, weibliche Beschäftigte, Selbständige, Auszubildende, Heimarbeiter und unbezahlte Beschäftigte (unbezahlt mithelfende Familienangehörige und mitarbeitende Inhaber).


Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) umfaßt  der Begriff Erwerbstätige Arbeitnehmer und Selbständige, die innerhalb der Produktionsgrenze des ESVG eine Produktionstätigkeit ausüben.

1. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer werden definiert als alle Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten. Ein solches Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein förmlicher oder auch formloser Vertrag besteht, der normalerweise von beiden Parteien freiwillig abgeschlossen worden ist, und demzufolge die Person für das Unternehmen gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet.
Anmerkung: "Arbeitnehmer" entspricht der von der Internationalen Arbeitsorganisation vertretenen Definition der "abhängigen Erwerbstätigen".

2. Selbständige: Selbständige werden definiert als Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten, ausgenommen diejenigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als Quasi-Kapitalgesellschaften eingestuft werden. Verrichten Selbständige gleichzeitig auch als Haupttätigkeit eine entlohnte Tätigkeit, so zählen sie zu den Arbeitnehmern. Zu den Selbständigen gehören auch folgende Kategorien: unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Heimarbeiter und Erwerbstätige, die allein oder gemeinsam ausschließlich für ihren eigenen Konsum oder ihre eigenen Investitionen produzieren.

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In der Arbeitskräfteerhebung der Gemeinschaft wird Erwerbstätigkeit (in Übereinstimmung mit der Internationalen Arbeitsorganisation) wie folgt definiert:

Die "Erwerbstätigen" umfassen alle in Privaten Haushalten lebenden Personen im Alter von 15 Jahren und darüber, die während der Berichtswoche mindestens eine Stunde entlohnte Arbeit geleistet haben oder die vorübergehend von ihrem Arbeitsplatz abwesend waren. Mithelfende Familienangehörige sind ebenfalls eingeschlossen.
Quelle:
Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, Methodik und Definitionen, Eurostat 1996, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, (11.11-11.16), und Eurostat.
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