Definition: Beteiligungspapiere

Kategorie: Zahlungsbilanzen, IMF

Beteiligungspapiere sind Wertpapiere, deren Inhaber im Fall der Auflösung eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit Anspruch auf einen Anteil an dem nach Befriedigung der Forderungen sämtlicher Gläubiger verbleibenden Restvermögen haben. Aktien und vergleichbare Urkunden über Anteilsrechte, etwa American Depositary Receipts (ADR), werden in der Regel zu den Beteiligungspapieren gerechnet. Zu ihnen gehören auch Vorzugsaktien, deren Inhaber Anspruch auf einen Anteil an dem im Fall der Auflösung eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit verbleibenden Restvermögen haben. Investmentzertifikate gehören ebenfalls zu den Beteiligungspapieren.
Quelle:
Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993
Erstellt:
Letztes Update: