Definition: Exportsteuern

Kategorie: SNA 1993

Exportsteuern sind Steuern auf Waren oder Dienstleistungen, die zu entrichten sind, wenn die Waren das Wirtschaftsgebiet verlassen bzw. wenn die Dienstleistungen für Gebietsfremde erbracht werden. Zu den Exportsteuern gehören Exportabgaben, Gewinne aus Exportmonopolen und Abgaben aufgrund multipler Wechselkurse.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 7.68 [15.47]
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