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Definition: Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen
Kategorie: Vierteljährliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Exporte und Importe umfassen Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen (Verkäufe, Tausch, Schenkungen oder Übereignungen) von Gebietsansässigen an Gebietsfremde (siehe ESVG 1995, § 3,128-129; SNA 1993, § 14.88). Warenexporte und Warenimporte werden zum fob-Wert (frei an Bord) an der Grenze des Ausfuhrlandes ausgewiesen. Dieser Wert enthält folgende Bestandteile: den Wert der Waren zu Herstellungspreisen; zuzüglich der damit zusammenhängenden Verkehrs- und Verteilungsdienstleistungen bis zur Ausfuhrgrenze, einschließlich der Kosten der Verladung auf ein Beförderungsmittel für den Weitertransport; zuzüglich sämtlicher Steuern abzüglich Subventionen auf die ausgeführten Waren. Bei Intra-EU-Lieferungen sind darin die Mehrwertsteuer sowie sonstige Steuern enthalten, die im Ausfuhrland auf die Waren erhoben werden.
Quelle:
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S.36
Handbuch der vierteljährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Ausgabe 1999, Eurostat, S.36
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