Definition: Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens

Kategorie: Volkszählungen

Nach dem Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens ist ein privater Haushalt entweder

(a) ein Einpersonenhaushalt, bestehend aus einer Person, die allein in einer abgeschlossenen Wohneinheit lebt oder als Untermieter ein oder mehrere Zimmer einer Wohneinheit belegt, ohne jedoch mit anderen Bewohnern der Wohneinheit einen Mehrpersonenhaushalt gemäß nachfolgender Definition zu bilden, oder

(b) ein Mehrpersonenhaushalt, d. h. eine Gruppe von zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um eine gesamte Wohneinheit oder einen Teil davon zu belegen und sich mit Nahrung und gegebenenfalls anderen lebensnotwendigen Dingen zu versorgen. Die Mitglieder der Gruppe können ihre Einkünfte in unterschiedlichem Maße zusammenlegen.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
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