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Definition: Konzept des gemeinsamen Wohnens
Kategorie: Volkszählungen
Nach dem Konzept des gemeinsamen Wohnens gelten alle Personen, die in einer Wohneinheit leben, als Mitglieder desselben Haushalts, sodass es einen Haushalt pro belegte Wohneinheit gibt. Nach dem Konzept des gemeinsamen Wohnens ist die Zahl der belegten Wohneinheiten somit gleich der Zahl der sie belegenden Haushalte und die Standorte der Wohneinheiten und der Haushalte sind identisch.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen
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