Definition: Externalitäten

Kategorie: SNA 1993

Externalitäten sind Veränderungen der für institutionelle Einheiten geltenden Bedingungen und Gegebenheiten, die durch das wirtschaftliche Handeln anderer Einheiten bedingt sind, ohne dass die erstgenannten Einheiten ihnen zugestimmt haben.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § [3.51]
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