Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Externalitäten
Kategorie: SNA 1993
Externalitäten sind Veränderungen der für institutionelle Einheiten geltenden Bedingungen und Gegebenheiten, die durch das wirtschaftliche Handeln anderer Einheiten bedingt sind, ohne dass die erstgenannten Einheiten ihnen zugestimmt haben.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § [3.51]
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § [3.51]
Erstellt:
Letztes Update: