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Definition: Zweigstelle eines Kreditinstituts
Kategorie: EZB-Terminologie
Niederlassung, die nicht den Hauptsitz darstellt und die sich im Berichtsland befindet und von einem Kreditinstitut begründet wurde, das rechtlich in einem anderen Land eingetragen ist. Alle in dem Berichtsland befindlichen Niederlassungen, die von demselben, in einem anderen Land rechtlich eingetragenen Institut gegründet wurden, bilden eine einzige Zweigstelle. Jede dieser Niederlassungen gilt als einzelne Geschäftsstelle.
Quelle:
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
Europäische Zentralbank, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 341 vom 27.12.2007, S. 1 - 232
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